Finanzverwaltung Kanton Zug - Zug

Adresse: Baarerstrasse 53, 6301 Zug, Schweiz.
Telefon: 415943600.
Webseite: zg.ch.
Spezialitäten: Behörde, Finanzamt.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 1 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1/5.

Ort von Finanzverwaltung Kanton Zug

Die Finanzverwaltung Kanton Zug ist eine wichtige Behörde im Kanton Zug, Schweiz, die für die Finanzangelegenheiten des Kantons zuständig ist. Sie befindet sich an der Baarerstrasse 53, 6301 Zug, Schweiz und ist unter der Telefonnummer 415943600 erreichbar.

Diese Behörde ist bekannt für ihre professionelle und effiziente Arbeit im Bereich der Finanzverwaltung. Sie bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Steuerangelegenheiten, Staatsrechnungen und Haushaltsplanung, um nur einige zu nennen. Die Finanzverwaltung Kanton Zug ist auch für die Überwachung und Regulierung der Finanzmärkte im Kanton Zug verantwortlich.

Eine der herausragenden Eigenschaften der Finanzverwaltung Kanton Zug ist ihr rollstuhlgerechter Eingang, der den Zugang für Menschen mit Behinderungen erleichtert. Diese Behörde ist bestrebt, allen Bürgern und Bürgerinnen des Kantons Zug einen hochwertigen Service zu bieten, unabhängig von ihren Fähigkeiten.

Wenn Sie nach Informationen über die Finanzverwaltung Kanton Zug suchen, ist ihre Website zg.ch eine ausgezeichnete Ressource. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen über die Dienstleistungen, Kontaktinformationen und Öffnungszeiten der Behörde.

Es ist auch möglich, Bewertungen über die Finanzverwaltung Kanton Zug auf Google My Business zu finden. Derzeit hat das Unternehmen 1 Bewertung mit einer durchschnittlichen Bewertung von 1/5.

Bewertungen von Finanzverwaltung Kanton Zug

Finanzverwaltung Kanton Zug - Zug
Camelia-I I
1/5

Ich habe eine Rechnung über 31,00 CHF für meinen Umzug erhalten. Nachdem ich den Betrag auf mein Bankkonto überwiesen hatte, ist mir leider nicht aufgefallen, dass die Zahlung aufgrund eines technischen Problems weder ausgeführt noch von der Pendenzliste gelöscht wurde. In der Zwischenzeit wurde ich krank, und als ich die letzte Mahnung erhielt, habe ich den ausstehenden Betrag ohne Mahngebühren überwiesen.
Die zweite Mahnung habe ich übersehen, da ich davon ausging, dass ich die Rechnung bereits beglichen hatte. Nun habe ich jedoch eine weitere Mahnung mit einer Gebühr von 35,00 CHF erhalten. Diese Situation verwirrt mich, und ich frage mich, ob es in der Schweiz üblich ist, Mahngebühren auf Mahngebühren zu erheben. Und ob die Mahngebühren höher als den Rechnungbetragselbst sein DARF? Als jemand, der immer beachtet die Überweisungen rechtzeitig zu tätigen, finde ich dies erstaunlich und erschreckend.
Können Sie mir bitte erklären, wie es zu dieser Gebührenstruktur kommt?
DANKE!

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